Wissens-Happen #20: Die ERPM-Rechnung
Nachdem wir in Lektion 19 gelernt haben, dass der Controller in „elektrischen High-Fives“ (ERPM) statt in echten Rad-Umdrehungen (RPM) denkt, schauen wir uns die nackten Zahlen an. Die Rechnung, die im Hintergrund deines Scooters abläuft, ist zum Glück ganz einfach.
Die ERPM-Formel
Ein konkretes Rechenbeispiel:
Dein 10-Zoll-Rad dreht sich dabei ungefähr 1.000 Mal pro Minute im Kreis (1.000 RPM).
Dein Motor hat im Inneren 15 Polpaare (also 30 Magnete).
Das bedeutet für die Software deines Rollers:
1.000 × 15 = 15.000 ERPM
Dein Controller muss also schlappe 15.000-mal pro Minute den Takt vorgeben und die Richtung des Stroms umschalten, nur damit du stabil deine 60 km/h hältst.
Merke: Die ERPM-Zahl schießt extrem schnell in die Höhe. Je kleiner deine Reifen sind (weil sie sich für dieselbe Geschwindigkeit schneller drehen müssen) und je mehr Magnete dein Motor hat, desto astronomischer wird die Zahl für den Controller.
Wichtiger Haftungsausschluss (Disclaimer)
Urheberschaft & Haftung für Inhalte
Alle auf dieser Webseite bereitgestellten Lektionen, Texte und Anleitungen wurden von Charly-Fox erstellt. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Dennoch übernehme ich ausdrücklich keine Haftung oder Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und ständige Aktualität der bereitgestellten Informationen. Das Nachmachen und die Nutzung der hier geteilten Inhalte erfolgen vollständig auf eigene Gefahr.
Garantieverlust & Sicherheitsrisiken
Bitte beachte unbedingt: Jede Form von Tuning oder baulicher Modifikation an einem E-Scooter führt in der Regel zum sofortigen Erlöschen der Herstellergarantie sowie der gesetzlichen Gewährleistung. Eingriffe in die Hard- und Software sind mit Risiken verbunden. Wer sich nicht genau mit der Materie auskennt, begibt sich in Gefahr. Unsachgemäße Umbauten können zu schweren technischen Defekten, Kontrollverlust und Unfällen führen.
Rechtliche Hinweise zur Straßenzulassung
Viele Tuning-Maßnahmen und Modifikationen – insbesondere Eingriffe in die Motorsteuerung sowie Umbauten an Federung, Akku oder Bremsanlagen – sind im Geltungsbereich der StVZO absolut unzulässig. Solche Veränderungen führen zum sofortigen Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) und des Versicherungsschutzes.